Wer strafrechtlich auffällig geworden ist, dem droht die erkennungsdienstliche Behandlung. So können Lichtbilder und Fingerabdrücke aufgenommen werden, das gilt schon für Jugendliche. So will es der Gesetzgeber in § 81b StPO.
Doch kann es rechtens sein, gerade Jugendliche durch diese Maßnahme in eine Reihe mit Wiederholungstätern, etc. zu stellen? In einem gerade durchgeführten Verfahren verklagte der jugendliche Kläger mit meiner Hilfe das Land Nordrhein Westfalen und beantragte, den Bescheid des Polizeipräsidiums aufzuheben. Mit Erfolg.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied jetzt, dass bei Minderjährigen das jugendliche Alter und die möglichen negativen Auswirkungen für die weitere Entwicklung des Jugendlichen zu berücksichtigen sind. Insofern ist bei Jugendlichen also eine besondere Risikoabwägung zu treffen. In dem hier entschiedenen Fall überstiegen die potentiellen negativen Auswirkungen einer erkennungsdienstlichen Behandlung das kriminalistische Interesse, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf und hob den Bescheid auf. Gut so! Nicht jeder auffällig gewordene Jugendliche ist gleich strafrechtlich zu stigmatisieren. Bei den allermeisten wächst sich das aus - das ist wissenschaftlich belegt.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Rechtsanwalt Tim Brühland