Viele Dinge des täglichen Gebrauchs kaufen wir bereits vor Ort ein. Anders sieht es manchmal aus, wenn wir eine größere Anschaffung tätigen wollen. Da wird dann häufig das Internet bemüht, um sich möglichst viele Informationen einzuholen und die Auswahl zu vergrößern. Wer heute z.B. ein Auto kaufen möchte, der kann dies, Internet sei Dank, nicht nur vor Ort oder in der näheren Umgebung, sondern gleich deutschlandweit und darüber hinaus tun.
Was auf der einen Seite ein Vorteil ist, kann auf der anderen Seite arge Probleme bereiten. Dies nämlich dann, wenn das das neue Kfz gar nicht so fährt, wie es soll. Dann nämlich stellt sich die Frage, wie und wo eine Nachbesserung oder gar eine Rückabwicklung erfolgen soll.
Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass der Erfüllungsort der Nacherfüllung beim Kauf beweglicher Sachen der Ort ist, an dem der Verkäufer seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte. Mit anderen Worten: Wer in München ein Auto kauft, der muss sein Auto im Falle eines Mangels auch nach München bringen.
Grund genug doch noch einmal den Händler vor Ort in Betracht zu ziehen.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Rechtsanwalt Tim Brühland