Mit dem Abklingen der Corona-Epidemie sind bereits mehrere rechtliche Sonderregelungen zum Schutze der Arbeitnehmer wieder aufgehoben. Somit auch die Verpflichtung der Arbeitgeber, Arbeit im Homeoffice weitestgehend zuzulassen.
Viele Arbeitnehmer – vielleicht auch Sie – haben die Vorteile der Arbeit im Homeoffice oder des mobilen Arbeitens kennen- und schätzen gelernt. Nun stellen Sie sich zu Recht die Frage, ob auch nach Corona die Möglichkeit besteht, das mobile Arbeiten oder die Homeoffice-Tage beizubehalten. Hier stellen sich zahlreiche interessante Rechtsfragen:
- Habe ich einen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice oder einen Anspruch auf mobiles Arbeiten?
- Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice und mobiler Arbeit?
- Was kann ich tun, um meinen Arbeitgeber von den Vorteilen des Homeoffice/mobilen Arbeitens zu überzeugen?
- Welche Arbeitszeit gilt im Homeoffice oder beim mobilen Arbeiten?
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Wir lassen Sie mit Ihren Fragen nicht allein. Unser kompetentes Team aus Fachanwälten für Arbeitsrecht unterstützt Sie gern.
Axel Effert und Jörg Burmann
Fachanwälte für Arbeitsrecht