Corona - Kurzarbeit und Kündigung

Die Coronakrise naht sich dem Ende. Trotz leicht steigender Neuinfektionen scheint der Höhepunkt überwunden. Dies bedeutet im Arbeitsrecht insbesondere, dass die coronaspezifischen Hilfsmaßnahmen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in nächster Zukunft ihr Ende finden werden oder bereits gefunden haben. Nunmehr müssen alle Betriebe und Unternehmen wieder allein die durch die Coronakrise hervorgerufenen Probleme lösen.

 

Insbesondere das Auslaufen der vereinfachten Kurzarbeitsvereinbarungen wird es möglicherweise mit sich bringen, dass auch Ihr Arbeitsplatz in Gefahr ist. Eine Kündigungswelle wird auf uns alle zurollen. Hierbei wird es sich sowohl um Beendigungskündigungen als auch um Änderungskündigungen handeln. Die Änderungskündigungen werden vermutlich in erster Linie die Arbeitszeit betreffen.

 

Was ist bei einer Kündigung zu tun? Niemand käme auf die Idee, bei einer schweren existenzgefährdenden Krankheit oder Verletzung nicht zum Arzt zu gehen. So ist auch eine Kündigung zu bewerten. Es handelt sich häufig um eine existenzielle Bedrohung der eigenen Lebensführung und -planung. Der erste Weg sollte daher zum Anwalt und hier zum Fachanwalt für Arbeitsrecht führen. Jede Kündigung bedarf der Überprüfung. Jede Kündigung – auch wenn sie ein Ende ist – beinhaltet neue Chancen. Es sind unmittelbare Frage zu klären, wie:

 

-        Welche Ansprüche habe ich?

-        Wie muss ich mich gegenüber der Arbeitsagentur verhalten?

-        Was wird aus meinem Urlaub?

-        Was wird aus meiner Altersversorgung?

-        Wie verhalte ich mich ab jetzt meinem Arbeitgeber gegenüber?

-        .....

 

Wir lassen Sie mit diesen Fragen nicht allein, sondern stehen gern an Ihrer Seite und kämpfen für Ihre Rechte.

 

Axel Effert und Jörg Burmann

 

Fachanwälte für Arbeitsrecht